Geodätisches Institut Hannover Studium Studentische Projekte
Bodenrichtwertermittlung und Überprüfung der Bodenrichtwertzonen für den inneren City-Ring Hannovers

Bodenrichtwertermittlung und Überprüfung der Bodenrichtwertzonen für den inneren City-Ring Hannovers

Betreuung:  Jörn Bannert, Winrich Voß
Bearbeitung:  Charles Atakora, Dietlinde Dierks, Lakshman Krishnan, Enite Patrick Omereshone, Johannes Rothert
Jahr:  2019
Laufzeit:  2018 - 2019
Ist abgeschlossen:  ja

Projektbeschreibung

 

Ziele des zweisemestrigen Projektseminares (Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018-19) waren die Überprüfung der derzeitigen Bodenrichtwertzonen und ggf. Neuzonierung sofern erforderlich sowie die Bestimmung der Bodenrichtwerte in der Innenstadt Hannovers um den Bereich Kröpcke. Die Bearbeitung dieses Projektes fand in enger Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GAG) Hameln-Hannover statt.

 

Grundlage bildete eine detaillierte Datenerfassung der Studierenden: Hausumringe, Grundstücksgrenzen, Gebäudenutzung, Stockwerke der Gebäude, Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ), minimale und maximale Geschäftsmieten im Erdgeschoss sowie eine Passantenfrequenzzählung. Darüber hinaus wurden Experteninterviews durchgeführt.

 

Der erste Arbeitsschritt bestand in der Überprüfung der bestehenden Zonierung. Auf Grundlage der erhobenen Daten haben die Studierenden eine Neuzonierung durchgeführt und diese in Experteninterviews verifizieren lassen.

 

Auf Grundlage der neuen Bodenrichtwertzonen erfolgte die Bestimmung der Bodenrichtwerte mittels Lagewertverfahren. Hierzu definierten die Studierenden einen Zielbaum: 75 % Investmentpotenzial (weitere Unterteilung in Beliebtheit [20 %], Gebäudenutzung [25 %] sowie Miete [55 %]) und 25 % Nachbarschaft (weitere Unterteilung in städtebauliche Situation / GFZ [35 %], Verkehrsanbindung [20 %], Einrichtungen [20 %] sowie Zustand [25 %]).

Die Kalibrierung erfolgte durch Kauffälle aus der Kaufpreissammlung für ausgewählte Zonen. Durch die Lagewerte konnte für alle Zonen ein Bodenrichtwert bestimmt werden. Dieser wurde durch Anwendung des Mietlageverfahrens verifiziert.

Die erarbeiteten Ergebnisse dienten als Arbeitsgrundlage für die Bestimmung der Bodenrichtwerte des GAG Hameln-Hannover zum Stichtag 01.01.2020.