Gegenüberstellung des alten und neuen Sachwertverfahrens am Beispiel des Landkreises Hameln
Betreuung: | Alexandra Weitkamp, Winrich Voß |
Bearbeitung: | Jana Steggemann |
Jahr: | 2013 |
Laufzeit: | 2013 |
Ist abgeschlossen: | ja |
Durch die im Oktober 2012 veröffentlichte Sachwertrichtlinie hat sich das Berechnungsverfahren für Sachwerte von Immobilien verändert. Dies beinhaltet neue Normalherstellungskosten und somit eine neue Skala für die Bewertung der Ausstattung, mit der linearen Alterswertminderung eine andere Form der Berücksichtigung des Alters, eine Festsetzung der Gesamtnutzungsdauer, die für Ein- und Zweifamilienhäuser 70 Jahre beträgt, und das Herausnehmen der Regionalfaktoren. Um im neuen Modell eine Marktanpassung durchführen zu können, werden alte Kauffälle mittels einer automatisierten Umrechnung in das neue Modell überführt.
Diese Bachelorarbeit thematisiert die Untersuchung der automatisiert umgerechneten Kauffälle der Ein- und Zweifamilienhäuser im Landkreis (LK) Hameln-Pyrmont. Hierbei werden durch eine räumliche Untergliederung und eine systematische Analyse Ausreißer der Umrechnung aufgedeckt. Diese werden im Hinblick auf ihre Ursachen genauer untersucht. Für den zukünftigen Umgang mit diesen Kauffällen werden Empfehlungen ausgesprochen sowie Verbesserungsmöglichkeiten für den Fragebogen zur Erfassung von Kauffällen erörtert.